Widerruf Darlehen: So gehst Du vor

Infos zu Widerruf Darlehen
In vielen Fällen ist ein Widerruf vom Darlehen möglich.

Erst einmal gut überlegen, ob es wirklich ein Kredit sein muss, dann verschiedene Angebote einholen und miteinander vergleichen, anschließend das Kleingedruckte genau lesen und erst danach den Vertrag unterschreiben: Das ist der übliche und sinnvolle Weg bei einer Kreditaufnahme. Schließlich geht es bei einem Darlehen oft um größere Summen. Und es dauert seine Zeit, bis die Schulden wieder abbezahlt sind. Doch auch wenn Du die Sache mit dem Kredit gut durchdacht hast, kann sich die Ausgangssituation kurzfristig ändern. Mitunter stellt sich dann die Frage, ob es möglich ist, vom Kreditvertrag zurückzutreten. Wir erklären, wie ein Widerruf vom Darlehen funktioniert.

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Ob Auto, Möbel, Hochzeitsfeier oder Eigenheim: Es kommt immer wieder vor, dass größere Ausgaben anstehen. Wenn die Ersparnisse dafür nicht ausreichen, muss ein Kredit her.

Natürlich wirst Du Dich nicht leichtfertig für irgendeine Finanzierung entscheiden. Immerhin machst Du durch einen Kredit Schulden, die Du in den nächsten Jahren abstottern musst. Und teilweise geht es um stattliche Summen.

Doch selbst wenn Du die Kreditangebote sorgfältig geprüft hast, kann sich eine kurzfristige Änderung ergeben. Zum Beispiel, weil Du ein noch besseres Angebot findest, unerwartet zu Geld kommst oder es Dir doch noch einmal anders überlegst. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob man einen Kreditvertrag eigentlich rückgängig machen kann.

Tatsächlich ist ein Widerruf vom Darlehen in vielen Fällen möglich. Allerdings musst Du dabei ein paar Dinge beachten. Welche das sind und wie Du am besten vorgehst, wenn Du den Kreditvertrag widerrufen willst, erfährst Du in diesem Beitrag.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Darlehen

Das Widerrufsrecht ist Dir vielleicht im Zusammenhang mit dem Online-Shopping ein Begriff. Kaufst Du im Internet ein, kannst Du die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, wenn sie Dir nicht gefällt oder Du sie nicht haben willst. Durch eine kurze Erklärung kannst Du den Kaufvertrag widerrufen.

Bei Darlehen ist es ähnlich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht nämlich auch für Kreditverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor.

Das Widerrufsrecht bei Darlehen gilt für Verbraucher, die ihren Kreditvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben. Ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB bist Du, wenn Du das Darlehen als Privatperson für private Zwecke aufnimmst. Der Kredit darf also nicht im Zusammenhang mit Deiner gewerblichen oder selbstständigen Berufstätigkeit stehen. Das Unternehmen als Dein Vertragspartner wird meist eine Bank sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst Du das Darlehen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Vertrags widerrufen. Geregelt ist der Widerruf von Darlehen in den §§ 495 und 355 BGB.

Ein paar Darlehen sind vom Widerruf ausgeschlossen

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Verbraucherkredite. Dazu zählen zum Beispiel Ratenkredite, Autofinanzierungen und Immobiliendarlehen. Im Prinzip sind es also die klassischen Kredite und Darlehen, die von Banken üblicherweise angeboten werden.

Allerdings gibt es auch ein paar Ausnahmen. So sind Darlehen, die keine Verbraucherkredite sind, von einem Widerruf ausgeschlossen. Und nach § 491 Abs. 2 BGB betrifft das:

  • Kleinkredite mit einer Darlehenssumme von unter 200 Euro
  • kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten und geringen Kosten
  • Kredite gegen Pfand, bei denen Du nur mit einer Sache haftest, die Du als Pfand hinterlegt hast; so ein Kredit liegt zum Beispiel vor, wenn Du in ein Pfandleihhaus gehst.
  • Arbeitgeberdarlehen, die Du nur als Mitarbeiter der Firma bekommst und bei denen der effektive Jahreszins unter dem marktüblichen Niveau liegt
  • Förderdarlehen, die kostengünstig für Bauvorhaben oder im Zusammenhang mit der Berufsausbildung vergeben werden

Seit März 2016 greift das gesetzliche Widerrufsrecht auch bei Null-Prozent-Finanzierungen. Vorher waren sie von einem Widerruf ausgenommen. Erst nachdem der Gesetzgeber eine Regelung zu einer EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite beschlossen hat, fällt auch die Null-Prozent-Finanzierung unter das Widerrufsrecht.

Die Belehrung über das Widerrufsrecht

Die Bank ist dazu verpflichtet, Dich darüber zu informieren, dass Du den Darlehensvertrag widerrufen kannst. Dabei reicht es aber nicht aus, wenn Dich der Bankmitarbeiter nur mündlich auf das Widerrufsrecht hinweist. Die Belehrung muss in Textform erfolgen. Das ergibt sich aus den §§ 492 Abs. 2 BGB und Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB.

Tatsächlich wirst Du in Deinen Kreditunterlagen aber oft gleich an mehreren Stellen Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht finden. So steht die Widerrufsbelehrung zum einen in einer Klausel des Kreditvertrags und zum anderen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Außerdem ist das Widerrufsrecht in der Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ vermerkt, die Du meist zusammen mit den Vertragsunterlagen bekommst.

Hast Du den Kreditvertrag online geschlossen, händigt Dir der Kreditgeber ein Standardinformationsblatt aus. Darin wird unter dem Punkt „5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“ ebenfalls auf das Widerrufsrecht hingewiesen.

Die Dauer und der Beginn der Widerrufsfrist

Das gesetzliche Widerrufsrecht sieht eine Frist von mindestens 14 Tagen vor. Für den Widerruf vom Darlehen hast Du also auf jeden Fall 14 Tage lang Zeit.

Dabei beginnt die Widerrufsfrist gemäß § 356b BGB ab dem Moment, in dem Du den Kreditvertrag oder vergleichbare Kreditunterlagen erhalten hast. Die Widerrufsfrist startet also nicht schon dann, wenn Du den Kreditantrag abgibst oder den Darlehensvertrag unterschreibst. Sondern die Frist läuft erst, wenn Du Deine Ausfertigung der Kreditunterlagen in den Händen hältst.

Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist aber gleichzeitig, dass die Unterlagen alle Pflichtangaben enthalten. Fehlen wichtige Informationen, startet die Frist erst, wenn die Bank die fehlenden Angaben nachgereicht hat. Zu den Pflichtangaben gehört übrigens auch, dass die Bank darauf hinweisen muss, dass und wie sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, wenn Du den Kredit vorzeitig zurückzahlst.

Die verlängerte Widerrufsfrist

Wie schon erwähnt, sieht der Gesetzgeber eine mindestens 14-tägige Widerrufsfrist vor. Die Bank kann aber von sich aus eine längere Widerrufsfrist einräumen. Und einige Banken verlängern die Frist für einen Widerruf vom Darlehen auf freiwilliger Basis auch auf 30 Tage.

Der Gesetzgeber selbst hat aber in § 492 Abs. 6 BGB ebenfalls eine verlängerte Widerrufsfrist eingeplant. Nämlich für den Fall, dass die Angaben in Deinem Kreditvertrag unvollständig sind. Vor allem die Darlehenshöhe, die Vertragslaufzeit und der Zinssatz spielen hier eine Rolle. Fehlen maßgeblich Eckdaten, muss die Bank diese Infos zunächst nachreichen. Und erst dann läuft die Widerrufsfrist. Gleichzeitig verlängert sie sich auf einen Monat.

Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Die Bank muss Dich nicht nur über Dein Widerrufsrecht belehren. Vielmehr muss die Widerrufsbelehrung auch richtig und vollständig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht begonnen hat. Deshalb kannst Du bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre später noch vom Kreditvertrag zurücktreten.

Allerdings ist es ziemlich schwer, zu beurteilen, wann eine Widerrufsbelehrung nicht den Vorschriften entspricht. Aus diesem Grund haben sich die Gerichte schon oft mit diesem Thema befasst. Zwei Beispiele für Fehler, die recht oft vorkommen, sind:

  • Unklare Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist: Hat die Bank die Widerrufsbelehrung so formuliert, dass Du nicht eindeutig erkennen kannst, ab wann die 14-tägige Widerrufsfrist läuft, liegt eine fehlerhafte Belehrung vor.
  • Fehlende Infos über die Rechtsfolgen eines Widerrufs: Geht aus der Belehrung nicht hervor, welche Folgen der Widerruf vom Darlehen hat, oder sind die Angaben dazu falsch, ist die gesamte Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

Aber: Als Laie wirst Du selbst nicht beurteilen können, ob die Widerrufsbelehrung zu Deinem Darlehensvertrag fehlerhaft und damit unwirksam ist oder ob nicht.

Bevor Du einen alten Kreditvertrag widerrufst, solltest Du die Belehrung deshalb von einem Experten prüfen lassen. Dafür kannst Du Dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentralen wenden. Sie können abschätzen, wie die Chancen auf einen wirksamen Widerruf stehen und welche rechtlichen Schritte dafür notwendig sind.

Ein Wort zu Immobiliendarlehen

In jüngerer Vergangenheit machten immer wieder alte Immobilienkredite Schlagzeilen. Dabei ging es meist um Darlehen, die nach dem 1. November 2002 geschlossen wurden. Denn sie enthielten oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Viele Verbraucher konnten das für sich nutzen. Weil die Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Belehrung nicht begonnen hatte, konnten sie den Darlehensvertrag nämlich widerrufen. Durch den Widerruf vom alten, oft teuren Darlehen und den Umstieg auf einen kostengünstigeren Kredit waren mitunter tausende Euro Ersparnis drin. Wurde ein schon getilgtes Darlehen widerrufen, war sogar die Erstattung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Dass diese Vorgehensweise zulässig ist und die Nutzung vom sogenannten Widerrufsjoker auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Az. XI ZR 381/16, BGH-Urteil vom 21. Februar 2017 und Az. XI ZR 501/15, BGH-Urteil vom 12. Juli 2016).

Allerdings hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 reagiert und eine nachträgliche Widerrufsfrist beschlossen. Seitdem gilt für Baufinanzierungen mit fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung folgendes:

  • Bei Verträgen, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, war ein Widerruf nur bis zum 21. Juni 2016 möglich. Es sei denn, die Widerrufsbelehrung fehlt komplett. Dann können die Darlehen auch jetzt noch widerrufen werden.
  • Verträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 zustande kamen, können ewig widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist.
  • Für Verträge, die nach dem 21. März 2016 geschlossen wurden, gilt bei einer fehlenden oder fehlerhaften Belehrung eine Widerrufsfrist von maximal einem Jahr und 14 Tagen.

Ausführliche Informationen zum Widerruf von alten Immobilienkrediten findest Du auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Vorgehensweise beim Widerruf vom Darlehen

Möchtest Du vom kürzlich geschlossenen Kreditvertrag zurücktreten, musst Du das der Bank unmissverständlich mitteilen.

Ein bestimmtes Formular für den Widerruf vom Darlehen gibt es aber nicht. Und Du musst auch keine besonderen Vorgaben bei der Formulierung beachten. Es reicht, wenn Du klar und eindeutig erklärst, dass Du den Darlehensvertrag widerrufen willst. Begründen musst Du den Widerruf vom Darlehen nicht. Wie Dein Schreiben aussehen kann, zeigt Dir die folgende Vorlage.

►Widerruf Darlehen – Musterbrief

Dein Name
Anschrift

Bank
Anschrift

Datum

Widerruf des Darlehensvertrags vom __________
Darlehensnummer: ___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Nutzung des gesetzlichen Widerrufsrechts trete ich hiermit fristgerecht vom o. g. Darlehensvertrag zurück.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt und die Wirksamkeit meiner Widerrufserklärung zukommen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Für den Widerruf vom Darlehen ist die Textform vorgeschrieben. Du musst die Bank also schriftlich über den Widerruf informieren. Allerdings braucht Deine Erklärung keine handschriftliche Unterschrift im Original. Deshalb kannst Du den Widerruf grundsätzlich auch per Fax, als E-Mail oder über das Online-Kontaktformular an die Bank schicken.

Trotzdem empfehlen wir, dass Du den Brief als Einschreiben verschickst oder persönlich bei der Bank abgibst und Dir den Empfang bestätigen lässt. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kannst Du so belegen, dass die Bank Deinen Widerruf rechtzeitig bekommen hat.

Wie es nach einem wirksamen Widerruf weitergeht

Was im Fall eines erfolgreichen Widerrufs passiert, hängt davon ab, was bislang geschehen ist:

  • Hat die Bank die Darlehenssumme noch nicht ausgezahlt, passiert im Prinzip nichts mehr. Denn die Bank führt die Überweisung nicht aus. Gleichzeitig hat sich der Kreditvertrag durch den wirksamen Widerruf erledigt.
  • Ist der Kreditbetrag schon auf Deinem Konto, musst Du das Geld innerhalb von 30 Tagen zurück überweisen. Diese Frist ist in § 357a Abs. 1 BGB festgelegt. Sobald die Bank ihr Geld wieder hat, ist der Vertrag vom Tisch.

Hatte die Bank die Kreditsumme schon überwiesen, musst Du aber Zinsen bezahlen. Sie werden auf Basis des vereinbarten Sollzinses für jeden Tag berechnet, der zwischen der Auszahlung und Deiner Rückerstattung vergangen ist.

Ein Beispiel: Angenommen, Du hast ein Darlehen über 25.000 Euro aufgenommen. Der Satz für den effektiven Jahreszins liegt bei 3,5 Prozent. Damit fallen pro Tag 2,43 Euro Zinsen an. Behältst Du die Kreditsumme fünf Tage lang auf Deinem Konto, musst Du der Bank 12,15 Euro zusätzlich als Zinsen überweisen.

Es gibt aber auch Banken, die im Widerrufsfall auf Zinsen verzichten. Ob das bei Dir so ist, kannst Du unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ in Deinem Kreditvertrag nachlesen. Dort ist angegeben, ob und in welcher Höhe Du bei einem Widerruf vom Darlehen Zinsen bezahlen musst.