Einspruch Inkasso

Einspruch InkassoManchmal hält der Briefkasten eine böse Überraschung bereit: ein Schreiben von einem Inkassounternehmen. Der wichtigste Tipp in dieser Situation ist, ruhig zu bleiben. Der Empfänger sollte sich das Schreiben genau durchlesen. Kann er die Forderung nicht einordnen oder ist er sicher, dass die Forderung zu Unrecht geltend gemacht wird, kann er ihr widersprechen.

►Musterschreiben: Einspruch gegen Inkassoforderung

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Empfänger
Anschrift

Inkassounternehmen
Anschrift

Ort, Datum

Ihr Schreiben vom _________ in der Sache __(Gläubiger)__ ./. __(Empfänger)__
Widerspruch gegen die geltend gemachte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit oben genanntem Schreiben machen Sie eine Forderung über ______ Euro geltend. Dieser Forderung widerspreche ich. Dabei bezieht sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf sämtliche Inkassokosten, die Sie in Rechnung stellen.

Ihrer Zahlungsaufforderung werde ich nicht nachkommen, denn die Forderung ist unberechtigt.

Als Begründung führe ich Folgendes an: _________ (ausführliche Erklärung, warum die Forderung nicht berechtigt ist; ist dem Empfänger der Gläubiger z. B. nicht bekannt, sollte er das so angeben; wird eine Leistung in Rechnung gestellt, die bereits bezahlt ist, sollte der Empfänger eine Kopie des entsprechenden Kontoauszugs beilegen; hat der Empfänger einer Rechnung bereits widersprochen, sollte er dieses Schreiben hinzufügen, usw.) ____________________________________________

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass es nicht zulässig ist, eine bestrittene Forderung bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei zu melden.

Sofern Sie die Angelegenheit weiter verfolgen wollen, bitte ich, mir innerhalb der kommenden drei Wochen schriftlich mitzuteilen, wo und wie die Forderung zustande gekommen sein soll. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine nachvollziehbare Stellungnahme erhalten, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Von weiteren Mahnschreiben bitte ich abzusehen. Ich werde meinen Forderungswiderspruch aufrechterhalten, denn Ihre Forderung ist unberechtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wie sollte der Empfänger auf ein Inkassoschreiben reagieren?

Auch wenn der Schreck im ersten Moment vielleicht groß ist, gibt es keinen Grund für Panik. Wichtig ist stattdessen, dass sich der Empfänger das Inkassoschreiben genau durchliest und die Forderung prüft.

Hat er eine fällige Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen einschalten, das die Forderung für ihn eintreibt. Ist das der Fall, die Forderung also tatsächlich berechtigt, sollte der Empfänger die Zahlung schnellstmöglich leisten. Es bringt nichts, wenn er das Schreiben einfach ignoriert. Dadurch werden die Schulden nur noch größer und an der Begleichung der Forderung führt ohnehin kein Weg vorbei. Kann der Empfänger die Zahlung nicht leisten, sollte er sich umgehend mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen. In den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden. So kann beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Allerdings werden regelmäßig auch Inkassoforderungen in Rechnung gestellt, die nicht berechtigt sind. Hierfür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Der erste Grund ist, dass dubiose Gestalten auf diese Weise Geld verdienen möchten. Also gaukeln sie irgendwelche Verträge oder angeblich genutzte Leistungen vor und stellen die entsprechenden Rechnungsbeträge samt Inkassokosten in Rechnung. Sie spekulieren darauf, dass der Empfänger eines Inkassoschreibens so eingeschüchtert ist, dass er die Zahlung leisten wird. Der andere Grund ist, dass vor allem große Konzerne offene Forderungen an Inkassounternehmen abtreten oder verkaufen. Oft fehlt das Personal, um alle Widersprüche gegen Rechnungen zu prüfen. Deshalb werden nur die Zahlungseingänge überwacht. Sind diese nicht vollständig, werden erst Mahnungen verschickt und die Forderungen dann irgendwann an ein Inkassounternehmen abgegeben. Dies erledigt das Computersystem meist automatisch. Das Inkassounternehmen wiederum, das die Forderungen abgekauft hat, verdient nur dann Geld, wenn es die Forderungen eintreibt. Deshalb wird es entsprechend hartnäckig vorgehen.

Was sollte der Empfänger tun, wenn er die Forderung für unberechtigt hält?

Kommt der Empfänger zu dem Ergebnis, dass das Inkassounternehmen zu Unrecht Geld von ihm verlangt, sollte er der Forderung schriftlich widersprechen. Bestimmte Fristen gibt es hierbei nicht. Trotzdem sollte sich der Empfänger nicht zu viel Zeit lassen, sondern seinen Widerspruch möglichst zeitnah verfassen. Das Widerspruchsschreiben sollte er am besten per Einschreiben oder als Fax mit Sendeprotokoll verschicken. Im Ernstfall kann er so später beweisen, dass er der unberechtigten Forderung widersprochen hat. Ein Widerspruch macht außerdem dann Sinn, wenn der Empfänger nicht sicher ist, ob die Forderung tatsächlich besteht. Inhaltlich sollte der Empfänger in seinem Schreiben zunächst erklären, dass er der Forderung widerspricht. Außerdem sollte er begründen, warum er die Forderung für unberechtigt hält. Und er sollte darauf hinweisen, dass er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen wird.

Wenn der Empfänger absolut sicher ist, dass das Inkassounternehmen eine Forderung geltend macht, die nicht besteht, könnte er das Schreiben zwar grundsätzlich auch ignorieren. Selbst wenn das Inkassounternehmen nicht aufgibt, könnte er es darauf ankommen lassen, ob das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt. Legt der Empfänger dann gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein – was er auch unbedingt tun muss – muss das Inkassounternehmen beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Diesen Nachweis wird es aber nicht führen können, wenn die Forderung gar nicht besteht. Allerdings wird dieser Weg nur dann funktionieren, wenn an der geltend gemachten Forderung wirklich überhaupt nichts dran ist. Der Empfänger ist deshalb besser beraten, wenn er der unberechtigten Forderung von Anfang an widerspricht. So bringt er sich in eine deutlich bessere Position.

Sollte der Empfänger die Zahlung leisten?

Macht das Inkassounternehmen eine Forderung geltend, die der Empfänger für unberechtigt hält, sollte er keine Zahlungen leisten. So mancher Empfänger bezahlt den geforderten Betrag, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Genau das ist das Ziel, das dubiose Inkassounternehmen verfolgen. Der Empfänger muss aber nichts befürchten, wenn er eine Forderung, der er widersprochen hat, nicht bezahlt. Stattdessen kann er abwarten, wie das Inkassounternehmen auf sein Schreiben reagiert. Erst wenn das Inkassounternehmen klar und nachvollziehbar aufgezeigt hat, wie die Forderung zustande kommt, und wenn diese Ausführungen ihre Richtigkeit haben, muss der Empfänger eine Zahlung leisten. Bezahlt der Empfänger direkt, erkennt er die Forderung an. Danach kann er sich den Widerspruch sparen, denn das Inkassounternehmen wird ihm sein Geld nicht mehr erstatten.

Anders sieht es natürlich aus, wenn die Forderung berechtigt ist. Hat der Empfänger eine offene Rechnung nicht bezahlt und auch auf die Mahnungen des Gläubigers nicht reagiert, muss er jetzt nicht nur die eigentliche Forderung bezahlen. Stattdessen muss er auch den Verzugsschaden in Form von Zinsen und Inkassogebühren übernehmen.

Muss der Empfänger negative Folgen fürchten?

Vor allem unseriöse Inkassounternehmen versuchen den Empfänger einzuschüchtern, indem sie eine Drohkulisse aufbauen. So kündigen sie gerne eine Lohn- oder Kontopfändung, den Besuch des Gerichtsvollziehers oder einen negativen Schufa-Eintrag an, wenn der Empfänger nicht bezahlt. Vor Pfändungen oder dem Gerichtsvollzieher muss der Empfänger aber eine Angst haben. Solche Vollstreckungsmaßnahmen setzen voraus, dass das Inkassounternehmen einen Vollstreckungstitel gegen den Empfänger erwirkt hätte. Dies ist aber nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens möglich. Das Inkassounternehmen müsste also entweder Klage einreichen und das Verfahren gewinnen oder einen Mahnbescheid beantragen. Erfolgt kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid, könnte das Inkassounternehmen daraufhin einen Vollstreckungstitel beantragen. Einfach so, also ohne vollstreckbaren Titel, sind keine Vollstreckungsmaßnahmen möglich.

Damit das Inkassounternehmen einen Eintrag bei der Schufa veranlassen kann, muss es zunächst einmal überhaupt mit der Schufa zusammenarbeiten. Viele unseriöse Inkassounternehmen tun das aber gar nicht, denn hierfür fallen Gebühren an. Und selbst wenn eine Zusammenarbeit besteht, darf kein Eintrag erfolgen, wenn die Forderung bestritten wurde. Hat der Empfänger der Forderung widersprochen, ist die Forderung dadurch strittig und strittige Forderungen dürfen nicht vermerkt werden. Passiert dies doch, sollte der Empfänger die Schufa kontaktieren, das Widerspruchsschreiben in Kopie beilegen und die Löschung des Eintrags beantragen. Gleichzeitig sollte er das Inkassounternehmen dazu auffordern, den unberechtigten Eintrag zu widerrufen. In der Praxis bleibt es aber in aller Regel bei leeren Drohungen.

Eine weitere beliebte Drohung ist, dass ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Auch diese Drohung wird meist nicht in die Tat umgesetzt. Dies liegt zum einen daran, dass das Inkassounternehmen die Kosten für das Verfahren vorstrecken muss. Zum anderen muss das Inkassounternehmen nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist, wenn der Empfänger Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. Gibt es die Forderung aber gar nicht, kann das Inkassounternehmen den Nachweis nicht erbringen und bleibt auf den gesamten Kosten sitzen. Sollte das Inkassounternehmen dennoch einen Mahnbescheid beantragen, erfolgt dies meist in der Hoffnung, dass der Empfänger nicht widerspricht. Wichtig ist deshalb, einen gerichtlichen Mahnbescheid auf keinen Fall zu ignorieren. Stattdessen sollte der Empfänger fristgerecht Widerspruch einlegen. Dafür liegt dem Mahnbescheid ein Widerspruchsformular bei, das der Empfänger nur ankreuzen, unterschreiben und ans Gericht zurückschicken muss.

Was passiert nach dem Widerspruch gegen das Inkassoschreiben?

Wie es nach dem Widerspruch weitergeht, hängt vom Inkassounternehmen ab. Ein seriöses Inkassounternehmen wird den Gläubiger um eine Stellungnahme bitten. Anschließend wird der Empfänger ein Schreiben erhalten, in dem das Inkassounternehmen die Forderung nachvollziehbar aufschlüsselt und begründet. Ein seriöses Inkassounternehmen wird den Widerspruch also nicht ignorieren, sondern darauf eingehen und versuchen, den Sachverhalt klarzustellen. Im Unterschied dazu wird sich ein unseriöses Inkassounternehmen nicht weiter mit dem Widerspruch beschäftigen. Stattdessen wird es dem Empfänger weitere Zahlungsaufforderungen zuschicken. Erklärt der Empfänger erneut, dass er die unberechtigte Forderung nicht bezahlen wird, folgen zwar meist noch weitere Inkassoschreiben. Mitunter wird der Ton darin auch schärfer. Wenn das Unternehmen erkennt, dass seine Einschüchterungsversuche nichts bringen, wird es früher oder später aber aufgeben.