Einspruch Handyrechnung

handyrechnungDas Handy gehört heutzutage einfach dazu. Und anders als noch vor wenigen Jahren sind die Mobilfunkpreise inzwischen recht günstig. Umso größer ist der Schreck, wenn die Handyrechnung plötzlich sehr, sehr hoch ausfällt. Doch der Handynutzer kann sich gegen eine überhöhte oder fehlerhafte Handyrechnung wehren.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine fehlerhafte Handyrechnung?

Eine Handyrechnung, die sich im drei- oder gar vierstelligen Bereich bewegt, ist nicht nur ungewöhnlich hoch. Vielmehr kann ein Normalverdiener eine so hohe Handyrechnung oft gar nicht einfach mal eben so bezahlen. In den meisten Fällen wird das allerdings auch nicht notwendig sein, denn mittels Widerspruch lässt sich eine ungewöhnlich hohe Handyrechnung normalerweise erfolgreich anfechten.

Die aktuelle Rechtsprechung tendiert klar in Richtung Verbraucherschutz. Die Gerichte sprechen bei sehr hohen Rechnungen auch von “Schockrechnungen” und vertreten mehrheitlich die Auffassung, dass eine erheblich überhöhte Handyrechnung den Mobilfunkkunden nicht in den finanziellen Ruin treiben darf. Vor Gericht wird ein Mobilfunkkunde aber oft gar nicht ziehen müssen. Meist reicht ein schlüssig begründeter Widerspruch schon aus, um den Mobilfunkanbieter dazu zu bringen, die Handyrechnung zu berichtigen. Erhält ein Mobilfunkkunde eine Handyrechnung, die aus dem Rahmen fällt, sollte er also auf jeden Fall reagieren und gegen die Rechnung vorgehen.

►Muster: Einspruch gegen Handyrechnung

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Mobilfunkkunde
Anschrift

Mobilfunkanbieter
Anschrift

Ort, Datum

Beanstandung der Mobilfunkrechnung vom ______________
Kundennummer: ________________________
Rechnungsnummer: ______________________
Buchungskonto/Mobilfunknummer: _____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Mobilfunkrechnung vom _________ für den Zeitraum _________________ sind Rechnungsposten enthalten, die für mich nicht nachvollziehbar sind. Konkret handelt es sich dabei um folgende Rechnungsposten:

  • _______ (Bezeichnung und Betrag laut Rechnung) _________
  • _______ (Bezeichnung und Betrag laut Rechnung) _________
  • _______ (Bezeichnung und Betrag laut Rechnung) _________

Im Ergebnis liegt damit eine Mobilfunkrechnung vor, die aus meiner Sicht fehlerhaft ist. Gleichzeitig ist die Rechnung allein schon wegen des ungewöhnlich hohen Rechnungsbetrags zu beanstanden.

Ich bitte Sie daher, die Rechnung zu prüfen und zu berichtigen. Sollten Sie die Mobilfunkrechnung für berechtigt halten, bitte ich, mir innerhalb der kommenden drei Wochen ein technisches Prüfprotokoll und einen Einzelverbindungsnachweis zukommen zu lassen. Sofern es sich bei den beanstandeten Rechnungsbeträgen um Leistungen eines Dritten handelt, bitte ich zusätzlich, mir den Namen und die Anschrift des/der Drittanbieter mitzuteilen.

Weiterhin informiere ich Sie hiermit darüber, dass ich die bestrittenen Rechnungsposten nicht bezahlen werde. Ich habe den Rechnungsbetrag daher entsprechend gekürzt/eine Rückbuchung Ihrer Lastschrift veranlasst und den berechtigten Rechnungsanteil von _____ Euro überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wie kann es überhaupt zu einer überhöhten Handyrechnung kommen?

Es gibt typische Gründe, die die Ursache dafür sind, dass eine Handyrechnung plötzlich sehr viel höher ausfällt als sonst:

1.) Internetnutzung: Eine der größten Kostenfallen ist noch immer die Internetnutzung im Ausland. Innerhalb der EU gilt zwar eine Kostensperre, die den Handynutzer vor einer Kostenexplosion schützt. Aber außerhalb der EU gibt es einen solchen Kostenschutz nicht. Dabei können schon sehr kurze Datenverbindungen die Handyrechnung massiv ansteigen lassen. Kritisch kann es aber auch werden, wenn sich der Handynutzer innerhalb der EU oder sogar im Inland aufhält. Versucht sein Handy permanent, eine Internetverbindung herzustellen, oder verbindet es sich automatisch und unbemerkt mit dem Internet, um beispielsweise Daten und Apps zu synchronisieren, kann es teuer werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Handynutzer keine Internetflat hat oder das vertraglich vereinbarte Datenvolumen überschritten ist.

2.) Dienste von Drittanbietern: Ungewollte Verträge mit Drittanbietern, Premium- oder Mehrwertdiensten können eine Handyrechnung schnell in die Höhe treiben. Problematisch hierbei ist, dass der Handynutzer oft gar nicht weiß, wann, wie und wodurch solche Verträge überhaupt zustande gekommen sind.

3.) Spiele und andere Apps: Viele Spiele und Apps sind zwar zunächst kostenfrei. Möchte der Handynutzer aber weitere Funktionen freischalten, muss er die Zusatzleistungen dazukaufen. Die Abrechnung kann dann über die Handyrechnung erfolgen. Nicht immer sind die Preise für die Zusatzleistungen aber eindeutig ausgewiesen. Manchmal werden auch Kosten abgerechnet, die nicht mit den angegebenen Preisen übereinstimmen. Die Folge davon kann eine sehr hohe Handyrechnung sein.

Wie sollte der Handynutzer bei einer falschen Handyrechnung vorgehen?

Hat der Handynutzer eine viel zu hohe Mobilfunkrechnung bekommen, sollte er sich unbedingt schriftlich an seinen Mobilfunkanbieter wenden. Gleiches gilt, wenn er die Handyrechnung für fehlerhaft hält oder nicht nachvollziehen kann, wie der Rechnungsbetrag zustande gekommen sein soll. Für einen Widerspruch hat der Handynutzer ab dem Zeitpunkt, an dem er die Handyrechnung bekommen hat, acht Wochen lang Zeit. Allerdings sollte er möglichst schnell reagieren. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, wird dies so ausgelegt, dass der Handynutzer mit der Rechnung einverstanden ist. Außerdem muss der Mobilfunkanbieter nach Ablauf der Frist nicht mehr nachweisen, dass die Verbindungen technisch fehlerfrei aufgebaut und richtig abgerechnet wurden. Danach noch erfolgreich gegen die Rechnung vorzugehen, ist deshalb so gut wie unmöglich.

In seinem Schreiben sollte der Handynutzer erklären, dass er mit der Rechnung nicht einverstanden ist. Außerdem sollte er möglichst genau begründen, warum er die Handyrechnung für falsch hält. Gleichzeitig sollte der Handynutzer seinen Mobilfunkanbieter dazu auffordern, die Rechnung zu prüfen und zu kontrollieren, ob die berechneten Verbindungen tatsächlich aufgebaut wurden. Zusätzlich dazu sollte der Handynutzer seinen Mobilfunkanbieter bitten, ihm ein technisches Prüfprotokoll und einen Einzelnachweis zukommen zu lassen. Daneben sollte der Handynutzer mitteilen, dass er nur den Teil des Rechnungsbetrags bezahlen wird, der seiner Meinung nach berechtigt ist. Hat der Mobilfunkanbieter den Rechnungsbetrag bereits vom Konto abgebucht, kann der Handynutzer der Lastschrift bei seiner Bank widersprechen und das Geld zurückholen. Anschließend sollte er den berechtigten Teilbetrag der Handyrechnung überweisen. Weiß der Handynutzer nicht genau, welche Rechnungsteile richtig sind und welche nicht, ist er auf der sicheren Seite, wenn er den durchschnittlichen Rechnungsbetrag der vergangenen sechs Monate überweist.

Sein Schreiben sollte der Handynutzer am besten als Einschreiben oder als Fax mit Sendungsprotokoll an den Mobilfunkanbieter schicken. Dies ist deshalb ratsam, weil im Zweifel der Handynutzer nachweisen muss, dass er der Rechnung widersprochen hat und der Widerspruch auch wirklich beim Mobilfunkanbieter angekommen ist.

Auf welche rechtlichen Aspekte kann sich der Handynutzer berufen?

Der Handynutzer kann verschiedene rechtliche Aspekte anführen, um sich gegen eine überhöhte Handyrechnung zu wehren. Die wichtigsten Argumente dabei sind folgende:

  • Jede Leistung, die der Mobilfunkanbieter über die Handyrechnung abrechnet, muss im Mobilfunkvertrag vereinbart worden sein. Der Mobilfunkanbieter kann also nicht einfach irgendwelche Datendienste, Anwendungen oder anderen Zusatzleistungen in Rechnung stellen, die der Handynutzer nie bestellt hat. Tauchen Rechnungsposten auf, die kein Vertragsbestandteil sind, fehlt die vertragliche Grundlage und der Kunde muss diese Leistungen nicht bezahlen.
  • Der Mobilfunkanbieter darf nur solche Leistungen berechnen, die der Handynutzer auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Tauchen in der Rechnung Telefonate, Text- oder Bildnachrichten, Datenverbindungen oder Fremdanbieterleistungen auf, die der Handynutzer nie genutzt hat, muss er dafür auch nicht aufkommen.
  • Erklärt der Mobilfunkanbieter, dass einzelne Rechnungsposten nicht durch den Mobilfunkvertrag, sondern durch die AGB vereinbart wurden, muss der Mobilfunkanbieter beim Vertragsabschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen worden sein. Außerdem muss er die Möglichkeit gehabt haben, die AGB zu lesen. War dies nicht der Fall, sind die AGB kein Vertragsbestandteil geworden. Aber selbst wenn dem Handynutzer die AGB bekannt waren, heißt das nicht, dass alle Klauseln auch wirklich wirksam sind. Laut Gesetz dürfen die AGB nämlich keine überraschenden Klauseln enthalten. Überraschende Klauseln sind Vereinbarungen, die der Handynutzer so nicht erwarten musste. Für die Praxis heißt das, dass in den AGB letztlich nur allgemeine Vertragsbedingungen geregelt sein dürfen, die keine wichtige Bedeutung für den eigentlichen Mobilfunkvertrag haben. So darf beispielsweise nicht irgendwo versteckt in den AGB der Hinweis auftauchen, dass Drittanbieterleistungen über die Handyrechnung abgerechnet werden oder dass für Datenverbindungen im Ausland teure Tarife gelten. Solche Regelungen müssen im Mobilfunkvertrag stehen.
  • Bei einem Mobilfunkvertrag handelt es sich aus rechtlicher Sicht um einen sogenannten „zweiseitigen Vertrag“. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Vertragsparteien aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Im Fall des Handyvertrags bedeutet dass, dass der Mobilfunkanbieter eingreifen muss, wenn er feststellt, dass die Handyrechnung sprunghaft ansteigt. Um eine Kostenexplosion zu verhindern, ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, eine bestehende Verbindung zu trennen oder den Anschluss vorübergehend zu sperren. Lässt der Mobilfunkanbieter den Handynutzer in die Kostenfalle tappen, trägt er eine Mitschuld an der überhöhten Rechnung.
  • Der Mobilfunkkunde hat Anspruch auf eine fehlerfreie Handyrechnung. Außerdem muss die Rechnung so ausführlich sein, dass der Handynutzer nachvollziehen kann, wie der Rechnungsbetrag zustande kommt. Der Handynutzer muss die Rechnung deshalb erst dann bezahlen, wenn er sie geprüft hat und sie korrekt ist.

Was passiert nach dem Einspruch?

Hat der Handynutzer sein Schreiben an den Mobilfunkanbieter geschickt und den berechtigten Anteil des Rechnungsbetrags (mindestens aber in Höhe des durchschnittlichen Rechnungsbetrags der vergangenen sechs Monate) überwiesen, kann er in aller Ruhe abwarten, was ihm der Mobilfunkanbieter antwortet. Im günstigsten Fall akzeptiert der Mobilfunkanbieter den Widerspruch und schickt dem Handynutzer eine korrigierte Rechnung zu. Teilt der Mobilfunkanbieter mit, dass die Rechnung korrekt ist, sollte der Handynutzer die mitgeschickten Unterlagen genau prüfen. Möglicherweise entdeckt er einen Fehler im Prüfprotokoll oder dem Einzelverbindungsnachweis.

Doch auch wenn der Mobilfunkanbieter erklärt, dass die Rechnung fehlerfrei ist, gilt grundsätzlich: Hält der Handynutzer die Rechnung für falsch oder ist die Handyrechnung ungewöhnlich hoch, sollte er sie nicht bezahlen. Stattdessen sollte er seinem Mobilfunkanbieter schriftlich mitteilen, dass er an seinem Widerspruch festhält und die überhöhten Rechnungsteile auch in den Folgemonaten nicht bezahlen wird. In vielen Fällen lenken die Mobilfunkanbieter ein und streichen aus Kulanz früher oder später die strittigen Rechnungsposten.

Drohen unangenehme Folgen, wenn der Handynutzer an seinem Einspruch festhält?

Angst vor negativen Konsequenzen muss der Handynutzer nicht haben. Durch den Widerspruch hat der Handynutzer erklärt, dass er die Handyrechnung beanstandet. Der Mobilfunkanbieter ist dazu verpflichtet, den Widerspruch zu prüfen und Stellung dazu zu nehmen. Gleichzeitig hat der Handynutzer Anspruch auf eine fehlerfreie und nachvollziehbare Rechnung. Solange ihm eine Handyrechnung vorliegt, die seiner Meinung nach fehlerhaft ist, muss er die strittigen Rechnungsteile nicht bezahlen. Auch eine Anschlusssperre, eine Mahnung, Post von einem Inkassounternehmen oder gar einen Schufa-Eintrag muss der Handynutzer nicht befürchten. Durch den Widerspruch sind die beanstandeten Rechnungsposten zu „bestrittenen Forderungen“ geworden. Gegen bestrittene Forderungen hat der Mobilfunkanbieter praktisch keine rechtliche Handhabe. Er kann nur dann Maßnahmen wie eine Anschlusssperre oder das Mahnverfahren in die Wege leiten, wenn der Handynutzer mit berechtigten und unbestrittenen Forderungen im Zahlungsrückstand ist.